Es war ein gutes Geschäft für die Beratungsbranche.
DSVGO und was nun?
Und zwar für all jene, bei denen die reine Umsetzung des Gesetzes die primäre Entscheidung war.
Die zweite Gruppe - und die ist viel kleiner geht an die Sache anders heran. Beziehungsweise, hat es im Rahmen des IT Grundschutzes schon lange so gemacht.
Unter Berücksichtigung von
- Datenschutz
- IT Sicherheit
- Notwendigkeit zur Risikioverminderung
- Zugriffschutz
- Vermeidung von Datenverlust
den IT Betrieb sicherer gemacht.
Das kann man jetzt immer noch so machen.